Digitalisierung
Die Digitalisierung schreitet rasch voran, und einige Bevölkerungsgruppen können möglicherweise nicht mit dieser Entwicklung Schritt halten.
- menschliche und soziale Förderung der Digitalisierung
- Vermeidung einer digitalen Kluft in unserer Gesellschaft
- Bekämpfung des digitalen Analphabetismus durch ein größeres Weiterbildungsangebot
Aus- und Weiterbildung
Angesichts der ständigen Veränderungen in unserer Gesellschaft kommt der Aus- und Weiterbildung eine Schlüsselrolle bei der Sicherung von Arbeitsplätzen zu.
- Einführung eines echten Rechts auf Weiterbildung
- Wiederbelebung des dualen Ausbildungssystems (Ausbildung sowohl in der Schule als auch im Betrieb)
- Berücksichtigung der individuellen Erfordernisse jedes Arbeitnehmers bei der Festlegung der Weiterbildungspläne
- größtmögliche Anzahl an automatischen Anerkennungen von Diplomen, Qualifikationen und Dienstalter
Rechtsrahmen für neue Arbeitsformen
Da die Digitalisierung neue Arbeitsformen schafft, stehen Arbeitnehmer zunehmend vor bislang unbekannten Herausforderungen.
- Neudefinition des Begriffs „Arbeitnehmer“, um klar zwischen einem abhängigen und einem selbstständigen Beschäftigungsverhältnis zu unterscheiden
- Beibehaltung des unbefristeten Arbeitsvertrags als Standardvertrag
- klarere und präzisere gesetzliche Regelung der Rechte und des Rechtsschutzes von Selbständigen
- klare und präzise Definition der neuen Arbeitsformen über digitale Plattformen
- Schaffung eines präzisen Rechtsrahmens für die Sharing Economy, um Scheinselbständigkeit zu vermeidens
Schutz der Privatsphäre
Die heutige Arbeitswelt ist geprägt durch das ständige Erfassen von digitalen Daten und durch neue Technologien.
- Verbot der Überwachung des Arbeitnehmers außerhalb des Arbeitsplatzes oder der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber
- gesetzlicher Rahmen zur Sammlung, Speicherung und Nutzung von digitalen Daten
- Pflicht des Arbeitgebers, die zur Arbeitsausübung notwendigen technischen Mittel zur Verfügung zu stellen
- im Arbeitsrecht verankertes „Recht auf digitales Abschalten“
Arbeitszeit
Um Privat- und Berufsleben besser miteinander vereinbaren zu können, fordert der LCGB mehr Flexibilität für den Arbeitnehmer.
- eine allgemeine Verkürzung der Arbeitszeit aufgrund der Produktivitätssteigerungen, die durch die Digitalisierung erreicht werden
- Wahlmöglichkeit des Arbeitnehmers zwischen einer linearen Lohnerhöhung oder einer entsprechenden Arbeitszeitverkürzung
- generelle Einführung der Gleitzeit
- Recht eines jeden Mitarbeiters auf ein Zeitsparkonto
- neue Formen der Altersteilzeit und das Recht auf einen schrittweisen Übergang in den Ruhestand ab einem Alter von 57 Jahren
Elternurlaub
- Recht des Arbeitnehmers auf alle flexiblen Formen des Elternurlaubs ohne die zwingende Zustimmung des Arbeitgebers
- Recht des Arbeitnehmers auf den ersten Elternurlaub, ohne dass die schriftliche Zustimmung des Arbeitgebers erforderlich ist
- Kündigungsschutz des Arbeitnehmers ab dem Tag der Beantragung des Elternurlaubs
Urlaub aus familiären Gründen
Der LCGB ist der Ansicht, dass die Bestimmungen zum Urlaub aus familiären Gründen viel zu restriktiv sind.
- Übertrag der nicht in der ersten Altersgruppe (0-4 Jahre) genommenen Tage auf die zweite Altersgruppe (5-12 Jahre)
- Gewährung von insgesamt 60 Tagen pro Haushalt, so dass Alleinerziehende die gleiche Anzahl an Urlaubstagen zugute haben, wie Paare mit Kindern.
- Sonderurlaub von 5 Tagen im Falle eines Krankenhausaufenthalts des Ehegatten, des Partners oder eines Verwandten 1. Grades
Sonderurlaub
Der LCGB ist der Auffassung, dass die gesetzlichen Bestimmungen für den Sonderurlaub punktuell angepasst werden müssen.
- gleiche Anzahl von Sonderurlaubstagen bei Schließung einer Partnerschaft oder einer Ehe
- Abschaffung der Begrenzung der 2 Tage Sonderurlaub bei Umzug auf einen Zeitraum von 3 Jahren
- allgemeine Reform des Sonderurlaubs beim Tod eines Familienmitglieds
Umweltpolitik
Angesichts der globalen Erwärmung und ihrer Folgen für künftige Generationen muss unsere Regierung die notwendigen Initiativen und Maßnahmen zur Bekämpfung des Klimawandels ergreifen.
- eine ökologische Politik, die sozial gerecht ist sowie die individuellen Grundfreiheiten der Bürger respektiert
- eine nachhaltige Mobilität, die den Bürgern die freie Wahl lässt
- energieeffizientes Wohnen für alle Bürger
- Investitionen in private Forschung und Innovation
Gesundheit am Arbeitsplatz
Im digitalen Zeitalter sind die Arbeitsplatzgestaltung sowie die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mitarbeiter wichtige Faktoren.
- Streichung der Begrenzung auf 78 Krankheitswochen
- gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur ergonomische Gestaltung jedes Arbeitsplatzes
- Rechtsrahmen zur Prävention und zum Management psychosozialer Risiken
- medizinische Untersuchung durch den Arbeitsmediziner vor der Wiederaufnahme der Arbeit nach längerer Krankheit
Berufliche Wiedereingliederung
Trotz der Reform der beruflichen Wiedereingliederung im Jahr 2020, sind noch eine Reihe zusätzlicher Anpassungen erforderlich, um die strikte Gleichbehandlung der wiedereingegliederten Arbeitnehmer zu gewährleisten.
- volle Gehaltszahlung durch den Arbeitgeber bei interner Wiedereingliederung zur Lösung des Problems der zwei Steuerkarten
- Recht jeder extern eingegliederter Person auf ein berufliches Wartegeld nach Ablauf des Anspruchs auf Arbeitslosengeld
Renten
Der LCGB verteidigt das Prinzip der Gleichberechtigung und fordert ein gerechteres Rentensystem.
- außerordentliche Anpassung der Rentenbeträge, um die zwischen 2013 und 2017 entstandenen Verluste auszugleichen
- Beibehaltung der vollen Rentenanpassung und der Jahresendzulage
- Beibehaltung des gesetzlichen Renteneintrittsalters von 65 Jahren
- Schaffung eines staatlichen Zusatzrentensystems (2. Säule)
- Anrechnung der Studienjahre als Beitragsjahre zur Rentenversicherung
Wohnen
Um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, müssen die hohen Wohnungspreise und der Mangel an Sozialwohnungen angegangen werden.
- Erhöhung der Zahl der Sozialwohnungen und der qualitativ hochwertigen Wohnungen zu erschwinglichen Preisen
- Schaffung eines Bestands an erschwinglichen Sozialwohnungen zur Vermietung
- effektiverer Kampf gegen Immobilienspekulation
- regelmäßige Anpassung des Mietzuschusses an die Entwicklung der Immobilienpreise
Familienleistungen
Um Haushalten mit Kindern einen angemessenen Lebensstandard zu garantieren, ist eine Erhöhung der Familienleistungen unerlässlich.
- erhebliche Erhöhung der finanziellen Leistungen, um den Wertverlust von mehr als 20% seit 2006 auszugleichen
- erneute Indexierung der Leistungen
Studienbeihilfen für Hochschulstudien
Eine gute Grundausbildung, Praktika und Stipendien sind Schlüsselelemente, um allen jungen Menschen die gleichen Ausbildungsmöglichkeiten zu garantieren.
- Aufwertung des Basisstipendiums auf einen Mindestbetrag von 4.000 € pro Semester
- Erhöhung des Familienstipendiums, um Großfamilien wirksamer zu unterstützen
- Indexierung des Studiendarlehens (analog zur Indexierung der Stipendien)
- komplette staatliche Übernahme der Uni-Immatrikulationsgebühren
Grenzüberschreitende Arbeit
In Luxemburg ist die grenzüberschreitende Arbeit ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsmarktes. Dennoch folgt die luxemburgische Regierungspolitik nicht der Prämisse der Gleichbehandlung von Ansässigen und Grenzgängern.
- Abschaffung bestehender Diskriminierungen bei Familienleistungen
- Abschaffung des Mindestbeschäftigungszeitraums in Luxemburg für Antragsteller von Studienbeihilfen
- Gleichbehandlung von Grenzgängern in Bezug auf die Besteuerung
- Ausdehnung der Sachleistungen der Pflegeversicherung auch auf Grenzgänger
Grenzüberschreitende Mobilität
Die Gestaltung einer effizienten und diversifizierten grenzüberschreitenden Mobilitätspolitik ist von größter Bedeutung.
- gemeinsame Politik mit den Nachbarländern zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs
- Ausweitung des kostenlosen Nahverkehrs auf den gesamten täglichen Arbeitsweg
- Ausbau der Park & Ride-Infrastruktur in der Grenzregion zur Förderung des öffentlichen Transports
- Ausbau des regionalen Schienennetzes
- Entwicklung von Fahrgemeinschaften durch koordinierte Maßnahmen innerhalb der Großregion
Telearbeit
Trotz einer Einigung innerhalb des WSR über die Modernisierung der gesetzlichen Bestimmungen zur Telearbeit, erfordert die Frage der Grenzgänger bei der Telearbeit eine weitere Anpassung auf regionaler und europäischer Ebene.
- Anhebung und Angleichung der steuerlichen Toleranzschwelle für Telearbeit auf durchschnittlich 55 Tage für Grenzgänger
- Revision des Schwellenwertes von 25% der Jahrestätigkeit für die Zugehörigkeit zur luxemburgischen Sozialversicherung
Kampf gegen Langzeitarbeitslosigkeit
Die Vergabebedingungen und Modalitäten der Leistungen bei Arbeitslosigkeit müssen heute geändert werden.
- Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes auf 24 Monate
- Recht des Arbeitssuchenden auf eine Beschäftigungsmaßnahme am Ende der Bezugsdauer
- Kompetenzerfassung durch die ADEM für jeden Arbeitssuchenden
- Verbesserung des Arbeitslosengeldes auf 80% des letzten Lohnes mit einer Obergrenze vom 5-fachen des sozialen Mindestlohns
Politik zum Beschäftigungserhalt
Im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit, empfiehlt der LCGB ein Modell zur Sicherung der Laufbahn und Beschäftigung von Arbeitnehmern.
- Berufungsmöglichkeit beim Nationalen Schlichtungsamt, wenn Verhandlungen über einen Beschäftigungserhaltungsplan verweigert werden, nicht stattfinden oder dieser nicht eingehalten wird
- Zuweisung von gemeinnützigen Arbeiten für Arbeitnehmer über 45 Jahre, die aufgrund der technischen Entwicklungen nicht mehr Schritt halten können oder deren Arbeitsplätze im Zuge der Digitalisierung weggefallen sind
- Strukturen zur Verwaltung des Personalüberhangs vergleichbar mit der Wiedereingliederungsstelle (CDR)
Besserer Kündigungsschutz
Stärkerer Kündigungsschutz für Arbeitnehmer, um eine gewisse Stabilität im Arbeitsleben zu gewährleisten.
- rechtliche Verpflichtung, dass kein Unternehmen Massenentlassungen ohne einen Sozialplan vornehmen darf
- Überarbeitung der gesetzlichen Abfindungen und Kündigungsfristen
- garantierte Fristeinhaltung des besonderen Kündigungsschutzes aus wirtschaftlichen Gründen bei Betriebsübergang
Sozialpläne & Insolvenzen
Die Sicherung der Existenz und des Lebensstandards der Arbeitnehmer bleibt oberstes Gebot.
- Recht der Gewerkschaften, die Aushandlung eines Sozialplans zu verlangen
- Definition einer gesetzlichen Höchstdauer für die Zustellung der Kündigung
- Fristverlängerung auf einen Monat (derzeit 15 Tage) für die Verhandlung eines Sozialplans
- Anspruch auf Arbeitslosengeld ab dem ersten Tag der Insolvenz
- Gleichstellung von Opfern einer Insolvenz mit Arbeitnehmern, die aus wirtschaftlichen Gründen entlassen wurden
- Verbesserung der Bestimmungen über die Lohnforderungen
Wiedereingliederungshilfe
Nachbesserung der 2018 zu Ungunsten der Arbeitnehmer geänderten Zugangsbedingungen für die Wiedereingliederungshilfe.
- Abschaffung jeglicher Altersvoraussetzung
- Recht auf Wiedereingliederungshilfe unabhängig von der Art (CDI/CDD) und Mindestdauer des Arbeitsvertrags
- bedingungsloser Anspruch auf Wiedereingliederungshilfe während 48 Monaten
Kranken- und Mutterschaftsversicherung
Angesichts des in den kommenden Jahren eingeschränkteren Spielraums der Kranken- und Mutterschaftsversicherung engagiert sich der LCGB dafür, einen hohen Versicherungsschutz für die Versicherten beizubehalten.
- Beibehaltung oder sogar Verbesserung der CNS-Erstattungen, insbesondere im Bereich der zahnärztlichen Versorgung und der Sehhilfen
- neue Leistungen sowohl in der Präventiv- als auch in der Komplementärmedizin
- Abschaffung der administrativen oder finanziellen Beschränkungen bei Verlegungen ins Ausland
- rasche Verallgemeinerung der direkten Leistungsabrechnung und Überarbeitung der Bedingungen für den Zugang zur direkten Leistungsabrechnung für einkommensschwache Personen
Verringerung der Steuerlast der Haushalte
Senkung der Einkommenssteuer und damit Steigerung der Kaufkraft der Steuerzahler.
- automatische Anpassung der Steuertabelle an die Inflation
- vollständige Steuerbefreiung des sozialen Mindestlohns
- weitere Abflachung des „Mëttelstandsbockels“ durch mehr Steuerstufen
- Neukonzeption der Steuerklassen und die erneute Berücksichtigung der Anzahl der Kinder
- Überarbeitung und Lockerung des derzeitigen Rechtsrahmens für Alleinerziehende
Gleichstellung der Geschlechter
Der LCGB setzt sich für die strikte Gleichstellung der Geschlechter ein.
- strikte Wahrung des Grundsatzes des gleichen Lohns für Frauen und Männer
- eine proaktive Politik gegen die Unterrepräsentation von Frauen in Führungspositionen
- die „Aufteilung“ der Rentenansprüche als Übergangsmaßnahme für Frauen, die keine Möglichkeit haben eine eigene Rentenversicherungslaufbahn aufzubauen
Kampf gegen alle Formen der Diskriminierung
Der LCGB setzt sich für die Gleichbehandlung aller Personen ohne Diskriminierung aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion oder Weltanschauung, Behinderung und Alter ein.
- Förderung der Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt
- die Einführung eines strikten Rechtsrahmens zur wirksamen Bekämpfung von Mobbing am Arbeitsplatz
- Kampf gegen alle Formen des Extremismus in Übereinstimmung mit den Grundwerten des LCGB