Digitalisierung

Die Digitalisierung schreitet rasch voran, und einige Bevölkerungsgruppen können möglicherweise nicht mit dieser Entwicklung Schritt halten.

  1. menschliche und soziale Förderung der Digitalisierung
  2. Vermeidung einer digita­len Kluft in unserer Gesellschaft
  3. Bekämpfung des digitalen Analpha­betismus durch ein größeres Weiterbil­dungsangebot

Aus- und Weiterbildung

Angesichts der ständigen Veränderungen in unserer Gesellschaft kommt der Aus- und Weiterbildung eine Schlüsselrolle bei der Sicherung von Arbeitsplätzen zu.

  1. Einführung eines echten Rechts auf Weiterbildung
  2. Wiederbelebung des dualen Ausbil­dungssystems (Ausbildung sowohl in der Schule als auch im Betrieb)
  3. Berücksichtigung der individuellen Er­fordernisse jedes Arbeitnehmers bei der Festlegung der Weiterbildungspläne
  4. größtmögliche Anzahl an automa­tischen Anerkennungen von Diplomen, Qualifikationen und Dienstalter

Rechtsrahmen für neue Arbeitsformen

Da die Digitalisierung neue Arbeitsformen schafft, stehen Arbeitnehmer zunehmend vor bislang unbekannten Herausforderun­gen.

  1. Neudefinition des Begriffs „Arbeit­nehmer“, um klar zwischen einem ab­hängigen und einem selbstständigen Be­schäftigungsverhältnis zu unterscheiden
  2. Beibehaltung des unbefristeten Arbeits­vertrags als Standardvertrag
  3. klarere und präzisere gesetzliche Rege­lung der Rechte und des Rechtsschutzes von Selbständigen
  4. klare und präzise Definition der neuen Arbeitsformen über digitale Plattformen
  5. Schaffung eines präzisen Rechts­rahmens für die Sharing Economy, um Scheinselbständigkeit zu vermeidens

Schutz der Privatsphäre

Die heutige Arbeitswelt ist geprägt durch das ständige Erfassen von digitalen Daten und durch neue Technologien.

  1. Verbot der Überwa­chung des Arbeitnehmers außerhalb des Arbeitsplatzes oder der Arbeitszeit durch den Arbeitgeber
  2. gesetzlicher Rahmen zur Samm­lung, Speicherung und Nutzung von di­gitalen Daten
  3. Pflicht des Arbeitgebers, die zur Ar­beitsausübung notwendigen technischen Mittel zur Verfügung zu stellen
  4. im Arbeitsrecht verankertes „Recht auf digitales Ab­schalten“

Arbeitszeit

Um Privat- und Berufsleben besser miteinander vereinbaren zu können, fordert der LCGB mehr Flexibilität für den Arbeitnehmer.

  1. eine allgemeine Verkürzung der Arbeits­zeit aufgrund der Produktivitätssteigerun­gen, die durch die Digitalisierung erreicht werden
  2. Wahlmöglichkeit des Arbeitnehmers zwi­schen einer linearen Lohnerhöhung oder einer entsprechenden Arbeitszeitverkür­zung
  3. generelle Einführung der Gleitzeit
  4. Recht eines jeden Mitarbeiters auf ein Zeitsparkonto
  5. neue Formen der Altersteilzeit und das Recht auf einen schrittweisen Übergang in den Ruhestand ab einem Alter von 57 Jahren

Elternurlaub

  1. Recht des Ar­beitnehmers auf alle flexiblen Formen des Elternurlaubs ohne die zwingende Zustimmung des Arbeitgebers
  2. Recht des Arbeitnehmers auf den ersten Elternurlaub, ohne dass die schriftliche Zustimmung des Arbeitge­bers erforderlich ist
  3. Kündigungsschutz des Arbeitnehmers ab dem Tag der Beantragung des Eltern­urlaubs

Urlaub aus familiären Gründen

Der LCGB ist der Ansicht, dass die Bestimmungen zum Urlaub aus familiären Gründen viel zu restriktiv sind.

  1. Übertrag der nicht in der ersten Altersgruppe (0-4 Jahre) genommenen Tage auf die zweite Altersgruppe (5-12 Jahre)
  2. Gewährung von insgesamt 60 Tagen pro Haus­halt, so dass Alleinerziehende die gleiche Anzahl an Urlaubstagen zugute haben, wie Paare mit Kindern.
  3. Sonderurlaub von 5 Tagen im Falle eines Krankenhausaufent­halts des Ehegatten, des Partners oder eines Verwandten 1. Grades

Sonderurlaub

Der LCGB ist der Auffassung, dass die gesetzlichen Bestimmungen für den Sonderurlaub punktuell angepasst werden müssen.

  1. gleiche Anzahl von Sonderurlaubstagen bei Schließung einer Partnerschaft oder einer Ehe
  2. Abschaffung der Begrenzung der 2 Tage Sonderurlaub bei Umzug auf einen Zeitraum von 3 Jahren
  3. allgemeine Reform des Sonderur­laubs beim Tod eines Familienmitglieds

Umweltpolitik

Angesichts der globalen Erwärmung und ihrer Folgen für künftige Generationen muss unsere Regierung die notwendigen Initiativen und Maß­nahmen zur Bekämpfung des Klimawandels ergreifen.

  1. eine ökologische Politik, die sozial gerecht ist sowie die individuellen Grundfreiheiten der Bürger respektiert
  2. eine nachhaltige Mobilität, die den Bürgern die freie Wahl lässt
  3. energieeffizientes Wohnen für alle Bürger
  4. Investitionen in private Forschung und Innovation

Gesundheit am Arbeitsplatz

Im digitalen Zeitalter sind die Arbeitsplatzgestaltung sowie die Gesundheit und das Wohlbefinden der Mit­arbeiter wichtige Faktoren.

  1. Streichung der Begrenzung auf 78 Krankheitswochen
  2. gesetzliche Verpflichtung des Arbeitgebers zur ergonomische Ge­staltung jedes Arbeitsplatzes
  3. Rechtsrahmen zur Prävention und zum Management psychosozialer Risiken
  4. medizinische Untersuchung durch den Arbeitsmediziner vor der Wieder­aufnahme der Arbeit nach längerer Krankheit

Berufliche Wiedereingliederung

Trotz der Reform der beruflichen Wiedereingliederung im Jahr 2020, sind noch eine Reihe zusätzlicher Anpassungen erforderlich, um die strikte Gleichbehand­lung der wiedereingeglieder­ten Arbeitnehmer zu gewährleisten.

  1. volle Gehaltszahlung durch den Arbeitgeber bei interner Wiedereingliederung zur Lösung des Problems der zwei Steuerkarten
  2. Recht jeder extern eingegliederter Person auf ein berufliches Wartegeld nach Ablauf des Anspruchs auf Arbeitslosengeld

Renten

Der LCGB verteidigt das Prinzip der Gleichberechtigung und fordert ein gerechteres Rentensystem.

  1. außerordentliche Anpassung der Rentenbeträge, um die zwischen 2013 und 2017 entstandenen Verluste auszu­gleichen
  2. Beibehaltung der vollen Rentenan­passung und der Jahresendzulage
  3. Beibehaltung des gesetzlichen Ren­teneintrittsalters von 65 Jahren
  4. Schaffung eines staatlichen Zusatzrentensystems (2. Säule)
  5. Anrechnung der Studienjahre als Bei­tragsjahre zur Rentenversicherung

Wohnen

Um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen, müssen die hohen Wohnungspreise und der Mangel an Sozialwohnungen angegangen werden.

  1. Erhöhung der Zahl der Sozialwohnungen und der qualitativ hochwertigen Wohnungen zu erschwinglichen Preisen
  2. Schaffung eines Bestands an erschwinglichen Sozialwohnungen zur Vermietung
  3. effektiverer Kampf gegen Immobilienspekulation
  4. regelmäßige Anpassung des Mietzuschusses an die Entwicklung der Immobilienpreise

Familienleistungen

Um Haushalten mit Kindern einen angemessenen Lebensstandard zu garantieren, ist eine Erhöhung der Familienleistungen unerlässlich.

  1. erhebliche Erhöhung der finanziellen Leistungen, um den Wertverlust von mehr als 20% seit 2006 auszugleichen
  2. erneute Indexierung der Leistungen

Studienbeihilfen für Hochschulstudien

Eine gute Grund­ausbildung, Praktika und Stipendien sind Schlüsselelemente, um allen jungen Menschen die gleichen Ausbildungsmöglichkeiten zu garan­tieren.

  1. Aufwertung des Basisstipendiums auf einen Mindestbetrag von 4.000 € pro Se­mester
  2. Erhöhung des Familienstipendiums, um Großfamilien wirksamer zu unterstüt­zen
  3. Indexierung des Studiendarlehens (ana­log zur Indexierung der Stipendien)
  4. komplette staatliche Übernahme der Uni-Immatrikulationsgebühren

Grenzüberschreitende Arbeit

In Luxemburg ist die grenzüberschreitende Arbeit ein wichtiger Bestandteil des Arbeitsmarktes. Dennoch folgt die luxemburgische Regierungspolitik nicht der Prämisse der Gleichbehandlung von Ansässigen und Grenzgängern.

  1. Abschaffung bestehender Diskriminierungen bei Familien­leistungen
  2. Abschaffung des Mindestbeschäftigungszeitraums in Luxemburg für An­tragsteller von Studienbeihilfen
  3. Gleichbehandlung von Grenzgängern in Bezug auf die Besteuerung
  4. Ausdehnung der Sachleistungen der Pflegeversicherung auch auf Grenzgänger

Grenzüberschreitende Mobilität

Die Gestaltung einer effizienten und diversifi­zierten grenzüberschreitenden Mobilitätspolitik ist von größter Bedeutung.

  1. gemeinsame Politik mit den Nachbarländern zur Verbesserung des öffentlichen Nahverkehrs
  2. Ausweitung des kostenlosen Nahverkehrs auf den gesamten täglichen Arbeitsweg
  3. Ausbau der Park & Ride-Infrastruktur in der Grenzregion zur Förderung des öffentlichen Transports
  4. Ausbau des regionalen Schienennetzes
  5. Entwicklung von Fahrgemeinschaften durch koordinierte Maßnahmen innerhalb der Großregion

Telearbeit

Trotz einer Einigung innerhalb des WSR über die Modernisierung der gesetzlichen Bestimmungen zur Telearbeit, erfordert die Frage der Grenzgänger bei der Telearbeit eine weitere Anpassung auf regionaler und europäischer Ebene.

  1. Anhebung und Angleichung der steuerlichen Toleranz­schwelle für Telearbeit auf durchschnittlich 55 Tage für Grenzgänger
  2. Revision des Schwellenwertes von 25% der Jahrestätigkeit für die Zugehörigkeit zur luxemburgischen Sozialversicherung

Kampf gegen Langzeitarbeitslosigkeit

Die Vergabebedingungen und Modalitäten der Leistungen bei Arbeitslosigkeit müssen heute geändert werden.

  1. Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes auf 24 Monate
  2. Recht des Arbeitssuchenden auf eine Beschäftigungsmaßnah­me am Ende der Bezugsdauer
  3. Kompetenzerfassung durch die ADEM für jeden Arbeitssuchenden
  4. Verbesserung des Arbeitslosengeldes auf 80% des letzten Lohnes mit einer Obergrenze vom 5-fachen des sozialen Mindestlohns

Politik zum Beschäftigungserhalt

Im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit, empfiehlt der LCGB ein Modell zur Sicherung der Laufbahn und Beschäftigung von Arbeitnehmern.

  1. Berufungsmöglichkeit beim Nationa­len Schlichtungsamt, wenn Verhandlungen über einen Beschäftigungserhaltungsplan verweigert werden, nicht stattfinden oder dieser nicht eingehalten wird
  2. Zuweisung von gemeinnützigen Arbei­ten für Arbeitnehmer über 45 Jahre, die aufgrund der technischen Entwicklungen nicht mehr Schritt halten können oder deren Arbeitsplätze im Zuge der Digitalisierung weggefallen sind
  3. Strukturen zur Verwaltung des Personal­überhangs vergleichbar mit der Wieder­eingliederungsstelle (CDR)

Besserer Kündigungsschutz

Stärkerer Kündigungsschutz für Arbeitnehmer, um eine gewisse Stabilität im Arbeitsleben zu gewährleisten.

  1. rechtliche Verpflichtung, dass kein Unternehmen Massenentlassungen ohne einen Sozialplan vornehmen darf
  2. Überarbeitung der gesetzlichen Abfindungen und Kündigungsfristen
  3. garantierte Fristeinhaltung des beson­deren Kündigungsschutzes aus wirtschaft­lichen Gründen bei Betriebsübergang

Sozialpläne & Insolvenzen

Die Sicherung der Existenz und des Lebensstandards der Arbeitnehmer bleibt oberstes Gebot.

  1. Recht der Gewerkschaften, die Aus­handlung eines Sozialplans zu verlangen
  2. Definition einer gesetzlichen Höchst­dauer für die Zustellung der Kündigung
  3. Fristverlängerung auf einen Monat (derzeit 15 Tage) für die Verhandlung eines Sozialplans
  4. Anspruch auf Arbeitslosengeld ab dem ersten Tag der Insolvenz
  5. Gleichstellung von Opfern einer Insolvenz mit Arbeitnehmern, die aus wirtschaft­lichen Gründen entlassen wurden
  6. Verbesserung der Bestimmungen über die Lohnforderungen

Wiedereingliederungshilfe

Nachbesserung der 2018 zu Ungunsten der Arbeitnehmer geänderten Zugangsbedingungen für die Wiedereingliederungshilfe.

  1. Abschaffung jeglicher Altersvoraussetzung
  2. Recht auf Wiedereingliederungshilfe unab­hängig von der Art (CDI/CDD) und Min­destdauer des Arbeitsvertrags
  3. bedingungs­loser Anspruch auf Wiedereingliederungs­hilfe während 48 Monaten

Kranken- und Mutterschaftsversicherung

Angesichts des in den kommenden Jahren eingeschränkteren Spielraums der Kranken- und Mutterschaftsversicherung engagiert sich der LCGB dafür, einen hohen Versicherungsschutz für die Versicherten beizubehalten.

  1. Beibehaltung oder sogar Verbesserung der CNS-Erstattungen, insbesondere im Bereich der zahnärztlichen Versorgung und der Sehhilfen
  2. neue Leistungen sowohl in der Präventiv- als auch in der Komplementärmedizin
  3. Abschaffung der administrativen oder finanziellen Beschränkungen bei Verlegungen ins Ausland
  4. rasche Verallgemeinerung der direkten Leistungsabrechnung und Überarbeitung der Bedingungen für den Zugang zur direkten Leistungsabrech­nung für einkommensschwache Personen

Verringerung der Steuerlast der Haushalte

Senkung der Einkommenssteuer und damit Steigerung der Kaufkraft der Steuerzahler.

  1. automatische Anpassung der Steu­ertabelle an die Inflation
  2. vollständige Steuerbefreiung des so­zialen Mindestlohns
  3. weitere Abflachung des „Mëttel­standsbockels“ durch mehr Steuer­stufen
  4. Neukonzeption der Steuerklassen und die erneute Berücksichtigung der Anzahl der Kinder
  5. Überarbeitung und Lockerung des derzeitigen Rechtsrahmens für Allein­erziehende

Gleichstellung der Geschlechter

Der LCGB setzt sich für die strikte Gleichstellung der Geschlechter ein.

  1. strikte Wahrung des Grundsatzes des gleichen Lohns für Frauen und Männer
  2. eine proaktive Politik gegen die Unterrepräsenta­tion von Frauen in Führungspositionen
  3. die „Aufteilung“ der Rentenansprüche als Übergangsmaßnahme für Frauen, die keine Möglichkeit haben eine eigene Rentenversicherungslaufbahn aufzubau­en

Kampf gegen alle Formen der Diskriminierung

Der LCGB setzt sich für die Gleichbehandlung aller Personen ohne Diskriminierung aufgrund von Rasse, ethnischer Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion oder Weltan­schauung, Behinderung und Alter ein.

  1. Förderung der Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen auf dem Arbeitsmarkt
  2. die Einführung eines strikten Rechtsrah­mens zur wirksamen Bekämpfung von Mobbing am Arbeitsplatz
  3. Kampf gegen alle Formen des Extremismus in Übereinstimmung mit den Grundwerten des LCGB